Durch seine noch andauernde starke Gefährdung steht der Luchs unter einem hohen Schutzstatus, sowohl national als auch international.
International:
• Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES): Anhang II
Europaweit:
• FFH-Richtlinie (92/43/EWG): Anhänge IV
• Übereinkommen zum Schutz der europäischen Wildtiere und natürlichen Lebensräume (Berner Konvention): Anhang III
National:
• Rote Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (BfN, 1998): Kategorie 2 – „stark gefährdet“
• Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung: Luchs ist „besonders geschützte Art“
In Deutschland wird in verschiendenen geeigenten Gebieten versucht, den Luchs wieder auszuwildern, um eine überlebensfähige Population zu gründen. Erste Wiederansiedlungs-Projekte wurden im Harz und im Bayerischen Wald durchgeführt. Das Luchsprojekt Pfälzerwald / Vosges du Nord möchte den Luchs wieder im Pfälzerwald und in den Nordvogesen etablieren.
