Luchs-Projekt Pfälzerwald
Vosges du Nord e.V.


Forschungsgebiet Luchs


(pixabay.com)

Die FFH-Richtlinie der EU (92/43/EWG) verpflichtet Deutschland, den Luchsbestand regelmäßig (alle sechs Jahre) zu dokumentieren.
Der Europäischen Kommission wird ein Bericht über ihre geforderten Maßnahmen und deren Auswirkungen vorgelegt.
Zentraler Bestandteil der Berichtspflicht ist die Erfassung und Bewertung des Populationszustandes.

Die beobachtenden Erfassungen, man nennt sie Monitoring, bilden die Grundlage für die Analyse der verschiedenen Faktoren wie Reviergröße, Raumverhalten, Sozialverhalten und Auswirkungen von durchgeführten Maßnahmen.

Quelle: http://www.luchs-projekt.org/luchs/forschung/